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Zweckverband Eurode
eine öffentlich-rechtliche Körperschaft
Herzogenrath und Kerkrade bilden seit dem 1. Januar 1998 eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, den Zweckverband Eurode.
Dieser Zweckverband hat zwei Verwaltungsorgane, nämlich die Verbandsversammlung sowie den geschäftsführenden Vorstand.
Europäisch gesehen wahrscheinlich die erste öffentlich-rechtliche Körperschaft zwischen zwei Gemeinden aus zwei unterschiedlichen Staaten.
Die Verbandsversammlung, im täglichen Sprachgebrauch „Euroderat“ genannt, setzt sich aus jeweils acht Mitgliedern des Kerkrader Stadtrats sowie acht Mitgliedern des Stadtrats von Herzogenrath zusammen.
Der Bürgermeister von Herzogenrath und seine Kerkrader Kollegin wechseln sich dabei nach dem Rotationsprinzip alle zwei Jahre im Vorsitz ab. Der wesentlichste Unterschied zur früheren informellen Arbeitsgemeinschaft Eurode besteht darin, dass nun eine juristische Person vorliegt und die teilnehmenden Gemeinden Herzogenrath und Kerkrade sich gegenseitig verpflichten können. Bürgerbindende Beschlüsse können allerdings durch den „Euroderat“ bisher noch nicht gefasst werden. Hierzu muss man sich nach Europäischem Recht bisher immer noch einer Hilfskonstruktion dergestalt bedienen, dass man die Beschlüsse des „Euroderats“ von den beiden individuellen Stadträten bestätigen lässt. Bleibt zu hoffen, dass ergänzende Verträge hier in der Zukunft Abhilfe schaffen werden.
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